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KURZGUTACHTEN

Was unterscheidet Kostenvoranschlag, Kurzgutachten und Kfz-Gutachten?

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag stellt die „schmale Variante“ eines Kfz-Gutachtens dar. Er ist kostengünstiger und leichter anzufertigen. Er entspricht lediglich einer Vorkalkulation, die einem verbindlichen Angebot gleichkommt.

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten geht schon deutlich weiter, in dem es verschiedene Aspekte wie unter anderem Verkehrstauglichkeit, Serien- und Sonderausstattung des Fahrzeugs und eventuelle Risiken hinsichtlich Reparaturausweitung mit beachtet.

Das Kfz-Gutachten

Die umfangreichste und aussagekräftigste Variante der Schadeneinschätzung ist naturgemäß das Kfz-Unfallgutachten.
Es zeigt nicht nur den reinen Reparaturaufwand, die dafür benötigte Zeit und wie verkehrstauglich der Wagen ist. Es klärt auch weitergehende Ansprüche, die der Schaden verursacht hat. Das sind zum Beispiel die Wertminderung, der Restwert und der Nutzungsausfall des Fahrzeugs.

Online-Kostenvoranschlag

Sie können nicht persönlich zu uns kommen? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, unseren Online-Kostenvoranschlag zu nutzen.

Kurzgutachten und Kostenvoranschlag

Bei kleineren Beulen und Schrammen ist es ratsam, diese von einem Experten begutachten zu lassen. Für die Versicherung erstellen wir bei Bagatellschäden (Stand 2019: zwischen 750,00 € und 1.000,00 €) zur Beweissicherung kostengünstig einen Kostenvoranschlag.

Alternativ fertigen wir gerne ein detaillierteres Kurzgutachten an.
Das Kurzgutachten enthält im Vergleich zum Kostenvoranschlag mehr Informationen.

Dieses Kurzgutachten erkennen die Versicherungen bei einem Haftpflichtschaden zur Schadenregulierung an und übernehmen die Kosten hierfür.

Empfehlung: Lieber Kurzgutachten als Kostenvoranschlag

Lassen Sie sich bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung nicht zu einem Kostenvoranschlag drängen. Dies kann sich zu einer Kostenfalle für Sie entwickeln (mehr Informationen: Kostenvoranschlag als »Falle« in der Schadenabwicklung).

Wann ist ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten sinnvoll?

Gerade bei kleineren Verkehrsunfällen, wie beispielsweise Parkremplern, neigen Autofahrer oft dazu, die Schäden als „nicht so schlimm“ einzustufen. Was jedoch „schlimm“ oder „nicht so schlimm“ ist, bemisst sich zuallererst an der Bagatellschadengrenze.

Schon bei dem leichten Kontakt zweier Fahrzeuge können Schäden an der Karosserie, am Lack oder hinter Verkleidungen zu deutlich höheren Kosten führen als vermutet.

Eine Einschätzung mit bloßem Auge ist auch schwierig, wenn es im Bereich des Unfallschadens Altschäden gibt. Es ist sehr wichtig, diese zu erfassen und vom neuen Schadenbereich abzugrenzen, um Probleme im Rahmen der Regulierung zu vermeiden. Sie sollten das Kurzgutachten hier stets dem Kostenvoranschlag vorziehen.

Wann liegt ein Bagatellschaden vor?

Bagatellschäden bezeichnen Schäden, die unterhalb einer gewissen Schadenshöhe repariert werden können. Diese Schwelle liegt nach aktueller Rechtsprechung zwischen 750 und 1.000 Euro (Stand 2019).

Warum bevorzugt die gegnerische Versicherung einen Kostenvoranschlag?

Vor allem bei Unfällen, an denen Sie keinerlei Schuld tragen, bei sogenannten Haftpflichtschäden, versuchen die gegnerischen Versicherungen Sie in der Regel zu einem Kostenvoranschlag zu drängen. Wenn die Werkstatt, bei der das Fahrzeug steht, diesen Kostenvoranschlag macht, lassen sich enorm viele Euros einsparen – aus Sicht der Versicherer.

 

Wir empfehlen daher ein vollumfängliches Kfz Gutachten: Es bringt Transparenz in den Schadenfall und berücksichtigt neben den reinen Reparaturkosten viele weitere Punkte, die schadenrelevant sind. Dies hat für den Versicherer den Nachteil einer teuren Schadenregulierung.

Kostenvoranschlag als „Falle“ in der Schadenabwicklung

Wenn Sie bei einem Unfall ohne rechtliche Kenntnisse mit der Versicherung verhandeln müssen kann ein reiner Kostenvoranschlag für Sie sogar zu einer Falle werden. Denn dieser kalkuliert nur die Reparaturkosten. Sämtliche Risiken bei der Wiederherstellung des Fahrzeugs lässt er außer Acht. Darüber hinaus verlieren Sie viele Ansprüche, die Ihnen das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen ausweisen würde.

Vorteil: die Beweissicherung

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die Funktion der Beweissicherung durch ein Kfz-Gutachten. Ein Kostenvoranschlag hat nur eine sehr geringe Beweiskraft. Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, stehen Sie als Geschädigter meist mit leeren Händen da.

Treten bei der Schadenregulierung Probleme auf, haben Sie kaum eine Handhabe, weder gegen die Werkstatt noch gegen die Versicherung. Mit einem Gutachten hingegen haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Durch die detaillierte Beurteilung und Dokumentation des technischen und optischen Zustandes des Fahrzeuges sichern Sie die Beweise.

Vorteil: die freie Werkstattwahl

Ein weiterer Vorteil, der noch unerwähnt ist: Sie haben mit einem Kurzgutachten die freie Wahl der Werkstatt. Ein Kostenvoranschlag bindet Sie normalerweise an die Werkstatt, die ihn erstellt hat, da die Arbeitslöhne und Reparaturvorgänge genau dieser Werkstatt zugrunde liegen.

Anders ist dies beim Kurzgutachten! Hier veranschlagt der Kfz-Gutachter die Höhe einer sach- und fachgerechten Reparatur Ihres Fahrzeugs. Und zwar nach Erfahrungswerten, neuestem Stand der Rechtsprechung und auf Basis von regionalen und fahrzeugspezifischen Besonderheiten. Das Gutachten beschreibt auch den Ablauf der Reparatur und schätzt das Risiko ein, dass neben den kalkulierten Schäden noch zusätzliche Arbeiten und somit Kosten dazukommen.

Unter dem Strich empfehlen wir im Schadenfall immer, ein Kfz-Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl erstellen zu lassen. Das ausführliche Gutachten dient als gute Grundlage für die reibungslose Schadenabwicklung mit der Versicherung, Ihrem Rechtsanwalt und Ihrer Werkstatt.
Unsere Experten bieten Ihnen kurzfristig und zeitnah Termine bei Ihnen zu Hause oder an Ihrer Wunschadresse. Kontaktieren Sie hierfür unser Kfz-Sachverständigenbüro und vereinbaren Sie Ihren individuellen Begutachtungstermin.

Das Wichtigste in Kürze

Kostenvoranschlag

Vorkalkulation, die mit dem Reparaturangebot eines einzelnen Kfz-Betriebs vergleichbar ist
(bietet kaum Absicherung im Streitfall)

Kurzgutachten

Angabe aller relevanten Werte im Kleinschadenfall
(gute Absicherung durch detaillierte Dokumentation)

Kfz-Schadengutachten

Umfangreiche Angabe aller Werte im Schadenfall
(beste Absicherung im Streitfall durch vollumfängliche Beweissicherung)

Wichtig bei Schäden über der Bagatellgrenze

Bei Schäden über der Bagatellgrenze sollten Sie Ihr Recht auf ein professionelles, unabhängiges und beweissicherndes Gutachten in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür können Sie bei der regulierenden Versicherung geltend machen.

Unser Online-Kostenvoranschlag ist sehr einfach und strukturiert: In nur wenigen Schritten erhalten Sie Ihren Kostenvoranschlag von unseren Kfz-Sachverständigen und eine Kalkulation für die aufzuwendenden Reparaturen. Um die Schäden an Ihrem Fahrzeug zu berechnen, bitten wir Sie, die folgenden Felder alle auszufüllen.

Nehmen Sie die hochzuladenden Fotos am besten bei Naturlicht ohne Blitz auf, da die Reflexionen auf den spiegelnden Oberflächen Ihres Fahrzeuges eine optimale Prüfung des Schadens behindern können.

Kostenvoranschlag: Gutachter oder Werkstatt?

Was ist sinnvoller? Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder eines Kfz-Gutachters?

Die Aufgabe eines Gutachters ist es, den Arbeitsaufwand zur Wiederherstellung eines Schadens exakt und gemäß seiner Erfahrung abzuschätzen. In diesem Rahmen erstellt der Sachverständige einen vollumfänglichen Kostenvoranschlag beinhaltend aller vorzunehmenden Arbeiten, benötigten Teile und voraussichtlichen Kosten. Der Kostenvoranschlag des Gutachters ist dem der Werkstatt vorzuziehen, da dieser sach- und fachgerecht bemessen ist und den Schaden mit Bildern umfassend dokumentiert. Kostenvoranschläge stellen nicht das Kerngeschäft einer Werkstatt dar. Ein Sachverständiger hingegen ist auf die Erstellung von Kostenvoranschlägen und der Kalkulation von Schäden spezialisiert.

Durch die Erstellung eines Kostenvoranschlags durch einen Sachverständigen kann jederzeit ein nachträgliches Gutachten über den Schaden erstellt werden. Bei der Anfertigung eines Kostenvoranschlages kann der Gutachter seine Empfehlung hierzu aussprechen, ob gegebenenfalls ein Kfz-Gutachten für Sie und Ihren Schadenersatz besser ist.

 Das wäre der Fall, wenn durch den Schaden an Ihrem Fahrzeug zum Beispiel eine Wertminderung entsteht. Ein weiterer Vorteil von einem Kostenvoranschlag eines Gutachters besteht darin, dass die regulierenden Versicherer Kostenvoranschläge von Gutachtern reibungsloser akzeptieren.

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt birgt das Risiko der Kostenfalle!

Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags beanschlagen die Werkstätten etwa zehn Prozent der ermittelten Schadenssumme. In der Regel verrechnet die Werkstatt diese Kosten später bei der Reparatur Ihres Fahrzeugs.

Ein Beispiel: Die Werkstatt ermittelt die Schadenhöhe bei Ihrem Wagen auf 3.500 €. Daraus folgend fallen Kosten für den Kostenvoranschlag in Höhe von 350 € an. Vorsicht, hier kann eine Kostenfalle für Sie entstehen!

Sie entscheiden sich nun gegen die Reparatur, um sich das Geld ausbezahlen zu lassen (fiktive Abrechnung). Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages übernimmt die gegnerische Versicherung jedoch nicht. Die Versicherer erstatten hierfür nur eine Pauschale von 100 €. Ein Kfz-Gutachter hingegen kennt diese Regulierungspraxis und verrechnet von vornherein maximal 100 € für einen Kostenvoranschlag.

Fazit: Folgende Vorteile bietet der Kostenvoranschlag eines Kfz-Gutachters:

Ab welcher Schadenssumme lohnt sich ein Kfz-Gutachten?

Ab welcher Schadenhöhe sollte man ein Kfz-Gutachten erstellen lassen?

Ein Schadengutachten „lohnt“ sich in nahezu jedem Fall, da es dem Geschädigten obliegt, den Schaden zu beweisen. Aufgrund der sogenannten Schadenminderungspflicht ist mindestens eine Schadenhöhe von 750,- € bis 1.000,- € inklusive Mehrwertsteuer notwendig. Diese Summe bedarf es, um die Kosten für ein vollständiges Gutachten zu rechtfertigen und wird Bagatellschadengrenze genannt.

Wie hoch liegt die Schadensgrenze bei Bagatellschäden?

Die Bagatellschadengrenze im Großraum München und Umgebung liegt diese bei 1.000 € inklusive Mehrwertsteuer. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Schaden ein Bagatellschaden ist? Wir begutachten diesen gerne unverbindlich vorab für Sie. In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten. Wir erstellen Ihnen hierzu ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung. Unser Service für Sie!

Unsere Erfahrung zeigt, dass bei einem kleinen Lackkratzer am Stoßfänger die Bagatellschadengrenze fast immer überschritten wird. Werkstätten in und um München verrechnen für das Lackieren eines Stoßfängers weit über 1.000 €. Beispiele und weitere Informationen zur Bagatellschadengrenze finden Sie unter unseren Begriffserklärungen: Bagatellschaden.

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