NUTZUNGSAUSFALLBESTÄTIGUNG

Was ist eine Reparaturbestätigung und wann benötigen Sie diese?
Auto Expert 24
Nutzungsausfallbestätigung und Reparaturbestätigung
Optimale Durchsetzung des Nutzungsausfalls:
Der Nutzungsausfall soll für den Geschädigten eines unverschuldeten Unfalls einen finanziellen Ausgleich in der Höhe bieten, als wäre der Unfall nicht geschehen. Profitieren Sie im Schadenfall von unserer langjährigen Erfahrung und lassen Sie sich von uns eine Reparaturbescheinigung erstellen. Damit können Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz optimal durchsetzen. Und denken Sie daran, dass sie dafür die freie Wahl des Kfz-Gutachters haben!
Nutzungsausfall – was ist das?
Im Allgemeinen steht ein Nutzungsausfall für die Verhinderung der Verwendung bzw. Verwendbarkeit Ihres Fahrzeugs durch einen Unfall oder ein anderes Schadensereignis. Der dadurch entstehende Anspruch auf Schadensersatz umfasst nicht nur die ausgefallene Nutzung, sondern auch die vom Fahrzeug abhängigen Kosten, wie zum Beispiel Kfz-Steuern oder Versicherungsgebühren.
Was umfasst der Nutzungsausfall?
Gibt es Voraussetzungen für einen Nutzungsausfall?
Logischerweise muss ein Schadenfall vorliegen, der Ihnen die Nutzung des Fahrzeugs bis zum Ende der Reparatur unmöglich macht. Zudem sollten Sie überhaupt in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug zu nutzen. Liegen Sie nach dem Unfall im Krankenhaus oder unterziehen sich während der Reparatur einer Operation, hätten Sie keine Möglichkeit, damit zu fahren. Dann entfällt zumindest für diesen Zeitraum der Anspruch auf Nutzungsausfall.
Das bedeutet in der Regel:
Verzichten Sie ganz oder teilweise auf einen Mietwagen, haben Sie einen Anspruch auf den kompletten Nutzungsausfall – denn Sie sind nicht verpflichtet, einen Mietwagen zu verwenden. Mieten Sie sich hingegen ein Auto, haben Sie keinen Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung.
Sonderfall Zweitwagen:
Auch ein Zweitwagen kann zur Verhinderung des Anspruchs führen. Und zwar dann, wenn es Ihnen ohne besonderen Aufwand oder funktionale Einbußen zuzumuten ist, Ihren Zweitwagen zu verwenden. Nur wenn Ihr Zweitwagen nachweislich kein gleichwertiger Ersatz für Ihr nicht nutzbares Fahrzeug ist, besteht der Anspruch auf die Erstattung des Nutzungsausfalls.
Ein Beispiel: Nutzen Sie normalerweise Ihren VW Bus, um Mitarbeiter, Kollegen oder Material zu transportieren und Ihr Zweitwagen ist ein Smart, besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfallerstattung. Ist der Zweitwagen ein VW Passat Kombi, könnte dieser Anspruch erlöschen.
Was beinhaltet eine Nutzungsausfallbestätigung?
Normalerweise fordert die Versicherung die Bestätigung des Nutzungsausfalls, um die Höhe der potenziellen Entschädigung festzulegen. Bemessen wird der entsprechende Tagessatz nach der anerkannten Tabelle von Sanden / Danner / Küppersbusch. Diese arbeitet nach dem Gruppenprinzip: Es gibt die Gruppen A bis L. Je nach Modell, Ausstattung und noch einigen anderen Faktoren wird Ihr Wagen in diese Gruppen „einsortiert“. Dabei werden Tagessätze von 23 bis 175 Euro veranschlagt. Entscheidend für die Höhe des Satzes ist natürlich auch der Reparaturzeitraum, da dieser die Spanne der ausgefallenen Nutzung begrenzt.
Auch Motorräder werden in dieser Tabelle erfasst. Hier liegen die Tagessätze niedriger, bei 10 bis 76 Euro. Diese Einstufungen entsprechen einer „durchschnittlichen“ Schätzung für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs.
Wenn Ihr Kfz schon älter ist oder große Laufleistungen aufweist, erfolgt unter Umständen eine deutlich niedrigere Einstufung als bei einem „normal alten“ Wagen. In unserer Nutzungsausfallbestätigung schlagen wir die entsprechende Einstufung vor und geben der Versicherung damit eine Empfehlung für die Berechnung des Tagessatzes.
Wichtig: Ersatz von entgangenem Gewinn bei Gewerbetreibenden
Wird durch den Unfall ein Auftrag eines Unternehmers verhindert, entsteht gegenüber der Versicherung ein Anspruch auf den Ersatz des entgangenen Gewinns. Dabei geht es nicht um den Umsatz – da für die aufzubringende Leistung ja auch ein Aufwand anfällt. Der Gewinn dagegen fällt ebenfalls unter die Nutzungsausfallerstattung.
Welche Kosten kommen bei einer Nutzungsausfallbestätigung auf Sie zu?
Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Was bedeutet Nutzungsausfall im Falle eines Haftpflichtschadens?
Dieser Anspruch auf den Nutzungsausfall entsteht, wenn das Fahrzeug durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall nicht weiter nutzbar ist und der Geschädigte trotzdem weiterhin die Kosten für die Kfz-Steuer oder Versicherung, Stellplatzmiete, Abschreibung etc. aufbringen muss. In dem Zeitraum, in dem der Geschädigte das Auto nicht verwenden kann, hat er die Möglichkeit einen Mietwagen zu nehmen oder die Nutzungsausfallentschädigung zu beanspruchen.
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist in mehrere Klassen aufgeteilt und richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Die Höhe sowie die Dauer für die Entschädigung wird im Schadengutachten von Ihrem Kfz-Gutachter berechnet und ausgewiesen.
Was sind die Voraussetzungen für den Nutzungsausfall?
Diese Nutzungsausfallentschädigung wird allerdings nur erstattet, wenn für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung (bei einem Totalschaden) auf einen Mietwagen verzichtet wird und ein Nachweis über die tatsächliche Nichtnutzbarkeit des Fahrzeuges erbracht wird. Zudem darf kein Zweitfahrzeug zur Verfügung stehen.
Dass Ihr beschädigtes Fahrzeug für Sie nicht nutzbar ist, wird bei größeren Schäden durch das Gutachten selbst belegt, indem der Gutachter Ihr Fahrzeug als nicht fahrbereit und nicht verkehrssicher ausweist. Bei kleineren Schäden hingegen, bei welchen Ihr Fahrzeug als fahrbereit eingestuft wird, beschränkt sich der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung auf die Dauer der Reparatur.
Für die Abrechnung der Nutzungsausfallentschädigung benötigen Sie zwei wichtige Nachweise:
01
02
Hinweis:
Bei einem Totalschaden steht Ihnen die Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges zu. Die maximale Wiederbeschaffungsdauer wird hierbei von Ihrem Gutachter ermittelt und im Gutachten ausgewiesen.
Was ist eine Nutzungsausfallbestätigung?
Was versteht man unter einer Nutzungsausfallbestätigung?
Eine Nutzungsausfallbestätigung ist Basis der Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres Wagens. Sie ist notwendig, wenn Sie wegen eines Unfalls oder eines Schadens Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen konnten. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung ist, dass Sie während der Zeit der Reparatur keinen Ersatzwagen gemietet haben. Die Nutzungsausfallbestätigung dient der Versicherung als Beleg für eine sach- und fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeugs. Daher spricht man auch von einer sogenannten Reparaturbestätigung.
Da der Geschädigte während der Instandsetzung sein Fahrzeug nicht nutzen konnte, wird mittels dieser Reparaturbestätigung automatisch der Nutzungsausfall bestätigt. In der Nutzungsausfallbestätigung dokumentiert der Kfz-Gutachter den Umfang der durchgeführten Reparaturen anhand von Lichtbildern. Zusätzlich ermittelt er die für die Reparatur benötigte Zeit.
So ist bewiesen, dass der Geschädigte sein Fahrzeug während dieses Zeitraums nicht nutzen konnte. Für diese Zeit steht dem Geschädigten die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese berechnet sich: angefallene Reparaturtage à Tagessatz der Nutzungsausfallklasse.
Wann benötigen Sie keine Nutzungsausfallbestätigung?
Oder aber, wenn es sich bei Ihrem Schadenfall um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und das Fahrzeug nicht mehr reparaturwürdig ist. In diesem Fall ergibt sich die Nutzungsausfallentschädigung über die im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungsdauer.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Nutzungsausfallbestätigung benötigen, um Ihren Anspruch gegenüber der Versicherung geltend zu machen, fragen Sie unser Team um Rat.
Wann steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung bei einem Kfz-Schaden zu?
Nachweise und Haftung
Gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung bei einer fiktiven Abrechnung?
Bekomme ich eine Nutzungsausfallentschädigung bei einem Totalschaden?
Herkömmliche Reparaturen in einer freien Werkstatt oder Vertragswerkstatt
Wann brauche ich eine Reparaturbestätigung?
Wer übernimmt die Kosten?
Achtung:
Es steht Ihnen natürlich frei, für eine Reparaturbestätigung einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Vorzugsweise sollte es sich hierbei um den Kfz-Gutachter handeln, der das entsprechende Schadengutachten erstellt hat. Die Kosten für die Reparaturbestätigung werden allerdings nicht zwingend von der gegnerischen Versicherung übernommen. Informieren Sie sich hierüber gegebenenfalls im Vorfeld.