Edit Content

+1 (800) 123 456 789

Unfall melden

Registrierung

täglich 7:00 – 22:00 Uhr

+1 (800) 123 456 789

Sofortige Beratung kostenfrei unverbindlich!

UNFALL-ERSATZWAGEN

Autounfall? Sie benötigen einen Ersatzwagen, damit Sie nach einem Autounfall mobil bleiben?

Nach einem Autounfall müssen Sie keine Sorge haben, dass Ihre Mobilität gefährdet ist. Mit unserem bundesweiten Unfallservice bleiben Sie stets mobil und bekommen schnellstmöglich einen entsprechenden Unfall-Ersatzwagen über die Dauer der Reparatur in einem unserer Partnerbetriebe.

Ihnen fehlt ein Fahrzeug nach einem Autounfall?

In unserem bundesweiten Partnernetzwerk führen wir ausschließlich qualifizierte Fachwerkstätten und Markenbetriebe, die neben einer fachgerechten Reparatur Ihres Fahrzeuges ebenso einen entsprechenden Mietwagen (Unfall-Ersatzwagen) zur Verfügung stellen können. Nutzen Sie unseren bundesweiten Unfallservice und profitieren Sie von den vielen Vorteilen, die wir Ihnen mit unseren Service und den Leistungen unserer Partner bieten. Sollte kein Unfall-Ersatzwagen erforderlich sein, können die Rechtsanwälte eine Nutzungsausfall-Entschädigung geltend machen. Nutzen Sie hierzu unseren Rechtsanwaltservice!
7xm.xyz897979

Ihnen stehen Dienstleister Ihrer Wahl zu:

Dienstleister Ihrer Wahl:

Ihnen stehen nach einem Autounfall die Dienstleister Ihrer Wahl zu! Lassen Sie sich nicht die Dienstleister der gegnerischen Versicherung empfehlen. Diese arbeiten meistens versicherungsgebunden und handeln zu Gunsten der Versicherer. Nutzen Sie unseren versicherungsunabhängigen Service, damit Sie das bekommen was Ihnen zusteht. Nutzen Sie zur optimalen Regulierung unseren Unfallservice mit versicherungsunabhängigen Dienstleistern.

Wichtige Ratschläge und Tipps für das Verhalten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall:

Das steht Ihnen laut Gesetz als Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden zu:

Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt unverschuldet erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadenfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Hiervon klar zu unterscheiden sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung.

Sie sind Geschädigter bei einem unverschuldeten Autounfall? Sichern Sie sich einen Unfall-Ersatzwagen.

Hilfe und Unterstützung erhalten Sie von unserem Schaden-Team: Sichern Sie sich eine kostenfreie Erstberatung durch qualifizierte Rechtsanwälte aus unserem Partnernetzwerk. Diese besprechen mit Ihnen die Schadenabwicklung, Ihre Schadensersatzansprüche nach Ihrem Autounfall und leiten auf Ihren Wunsch hin weitere Maßnahmen ein. Muss Ihr Fahrzeug repariert werden, dann steht Ihnen in den meisten Fällen ein Unfall-Ersatzwagen bzw. kostenfreier Mietwagen zu. Sie benötigen einen Unfallgutachten und einen guten Service bei der Abwicklung Ihres Unfallschadens? Kein Problem – auch hier haben wir ein großes bundesweites Netzwerk an Partnern, die Ihr Fahrzeug begutachten und ein Unfallgutachten für Sie erstellen.

Nach oben scrollen
× Wie kann ich dir helfen?