UNFALLGUTACHTEN
Unfallgutachten & Schadengutachten - Wir helfen Ihnen im Schadenfall!

Kontaktieren Sie uns. Wir kommen zu Ihnen. Unsere Vorteile: Flexibel Termin vereinbaren und kostenfreien Vor-Ort-Service nutzen!

Wir begutachten Ihr Fahrzeug unabhängig und verlässlich. Auf Basis der Beurteilung kalkulieren wir die Höhe Ihres Schadens.

Wir versenden Ihr Kfz-Gutachten zur Regulierung des Schadens wunschgemäß direkt an Ihren Anwalt und/oder an die zuständige Versicherung.

Wir helfen Ihnen, damit Ihnen Ihr Unfallschaden in voller Höhe erstattet wird!
Wichtig!
Unfallgutachten
Unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Wir erstellen Schadengutachten für alle PKW, LKW, Motorräder, Anhänger, Landmaschinen, Baufahrzeuge und Sonderaufbauten. Das Unfallgutachten enthält Angaben zur ermittelten Schadenhöhe, sowie der Dauer der Reparatur oder einer möglichen Wiederbeschaffung. Weiters geben wir die Höhe des Restwerts (oder der Wiederbeschaffung) an und ob nach einer Reparatur eine Wertminderung vorliegt.
Es liegt ein Kaskoschaden vor? Gerne werden wir auf Wunsch in diesem Fall für Sie tätig. Bitte beachten Sie: Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden schaltet die eigene Versicherung beim Kaskoschaden bevorzugt eigene Schadengutachter ein.
Schlagen Sie bitte in Ihrem Versicherungsvertrag nach, bevor Sie sich entscheiden. Darin stehen die Details zum Prozedere für den jeweiligen Schadenfall.
Schadensersatz oder Wiederherstellung – Ihre Wahl!
„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“.
Mit anderen Worten: Bei einem unverschuldeten Unfall bzw. Schaden müssen Sie als Unfallopfer in dem Maße entschädigt werden, als wäre das Ereignis niemals eingetreten. Das schließt die Gutachterkosten mit ein! In Absatz 2 heißt es außerdem: Als Opfer haben Sie die Wahl, die Instandsetzung des Fahrzeugs zu verlangen oder sich den Schaden in Geld auszahlen zu lassen. Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch und überlassen Sie die Beurteilung des Schadens dem Profi!
Übrigens: Im Haftpflichtfall tritt die Haftpflichtversicherung an die Stelle des Unfallverursachers. Schadenersatzansprüche wie Reparaturkosten, Kosten für einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen oder rechtlichen Beistand, trägt die gegnerische Versicherung. Das spielt aber grundsätzlich keine Rolle, um Ihre Rechte einzufordern und durchsetzen zu lassen. Wenn durch den Unfall weiterführende Ansprüche entstehen, können Sie diese natürlich ebenso geltend machen.
Verkehrsrechtsanwalt A. Cermak über die Vorteile eines Unfallgutachtens
Im Haftpflichtschadenfall (außer bei Bagatellschäden) empfehle ich, das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einzuholen. Es hat für den Geschädigten gegenüber dem einfachen Kostenvoranschlag, wie man ihn aus der Werkstatt kennt, erhebliche Vorteile. Das Kfz-Gutachten listet zum einen die Kosten für eine sach- und fachgerechte Reparatur auf. Außerdem weist es weitere schadenersatzpflichtige Beträge wie die Wertminderung und die Nutzungsausfallentschädigung des Fahrzeugs aus. Das qualifizierte Schadensgutachten ist auch wichtig, um die Beweise des Geschädigten zu sichern. Vor allem, falls es später zu einem Gerichtsverfahren kommt. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners hat übrigens kein Recht darauf, Ihnen einen Unfallgutachter zuzuteilen. Lassen Sie sich daher nicht darauf ein. Ein freier und unabhängiger Gutachter Ihrer Wahl berät Sie neutral und schätzt Ihren Unfallschaden objektiv ein. So liefert er eine wichtige Grundlage, um alle Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Warum benötigen Sie ein unabhängiges Schadengutachten?
Welche Vorteile hat ein Unfallgutachten?
Was beinhaltet ein Kfz-Schadengutachten?
- Begutachtung in unserer Prüfhalle
- Ermittlung des Restwertes im Falle eines Totalschadens
- Ermittlung der notwendigen Reparaturkosten, Instandsetzungskosten und Lackierkosten
- Reparaturdauer in Arbeitstagen ohne Stand und Wartezeiten
- Angabe zur Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs nach dem Schadenereignis
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes mit entsprechender Besteuerungsart
- Dokumentation der Fahrzeugdaten, inklusive der exakten Typbestimmung mit Serienausstattung und Sonderausstattung, Reifengröße, Profiltiefen, Kilometerstand sowie Aussage zum Pflegezustand
- Dokumentation der Fahrzeugdaten, inklusive der exakten Typbestimmung mit Serienausstattung und Sonderausstattung, Reifengröße, Profiltiefen, Kilometerstand sowie Aussage zum Pflegezustand
- Nutzungsausfallentschädigung (FAQ) pro Tag entsprechend der festgestellten Nutzungsausfallgruppe
- Umbaukosten für Sondereinbauten, Radioanlage oder spezieller Innenausstattung
- Wiederbeschaffungsdauer im Falle eines Totalschadens
- Angabe der Wertminderung (Begriffserklärung) falls der Wert gemindert ist
Welche weiteren Ansprüche können aus einem Haftpflichtschaden entstehen?
Sachkosten zur Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung:
Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Bergungskosten, Abschleppkosten, Wiederbeschaffungskosten, Entsorgungskosten und Sachschäden
Personenbezogene & sonstige Ansprüche:
Wichtig
Wer trägt die Kosten eines freien Sachverständigen?
Wer übernimmt die Kosten für den Kfz-Gutachter?
Wie läuft die Gutachtenerstellung konkret ab?

Beauftragung eines Kfz-Gutachters für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens
Die Begutachtung und Schadenaufnahme

Erstellung des Unfall- und Schadengutachtens
Versand des Schadengutachtens und Begleitung bei der Schadenabwicklung

Führt ein Unfallgutachten alle Schäden am Auto auf, oder nur bestimmte?
Ermittelt ein Kfz-Gutachten die Schadenssummen aller Schäden am Fahrzeug?
Ein Gutachten wird immer für den streitgegenständlichen Schaden erstellt und erfasst den Umfang des entstandenen Schadens. Wurde Ihr Auto durch einen Auffahrunfall an dessen Heck beschädigt, wird nur der Heckschaden samt dessen Auswirkungen begutachtet.
Schäden, die nicht durch diesen Unfall verursacht wurden, spielen für das Kfz-Gutachten eine zweitrangige Rolle. Im Falle der Wertminderung zum Beispiel werden vorherige Schäden Ihres Fahrzeugs bei der Ermittlung mit einbezogen.
Überlagern neue Schäden einen älteren Unfallschaden, müssen hierfür Abzüge berücksichtigt werden.
Die Wertminderung nach einem Verkehrsunfall, sofern diese anfällt, ist auch eine Schadensform und wird bei der Kfz-Gutachtenerstellung ebenfalls berücksichtigt. Diese beziffert den Wertverlust Ihres PKW aufgrund der sogenannten Offenbarungspflicht, welche beim etwaigen Fahrzeugverkauf anfällt.